Betriebspraktikum für Lehramtsstudierende

Am 2. März 2009 hat die Landesregierung die „Ordnung der Betriebspraktika für die Lehrämter an allgemein bildenden Schulen“ im Amtsblatt veröffentlich und rückwirkend zum 1. Oktober 2008 in Kraft gesetzt.

Studierende des Lehramtes mit Studienbeginn ab dem Wintersemester 2008/2009 müssen bei der Zulassung zur 1. Staatsprüfung ein 4-wöchiges Betriebspraktikum oder vergleichbare Tätigkeiten nachweisen; z.B. Berufsausbildung, Freiwilliges Soziales Jahr oder im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses. Verlangt werden 160 Arbeitsstunden.

Im ursprünglichen Entwurf der Landesregierung waren 3 Monate Betriebspraktikum vorgesehen, eine Anerkennung von Jobs, die in den Semesterferien bzw. während des Semestern ausgeübt werden, war nicht vorgesehen.

Auf Drängen der GEW ist die Dauer verkürzt worden und die Anerkennung von „betrieblichen Tätigkeiten im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses“ in die Verordnung aufgenommen worden.
 
So sehr wir es begrüßen, dass Studierende auch praktische, betriebliche Erfahrungen sammeln, so muss es doch im Rahmen des Studiums auch leistbar sein.

„Ordnung der Betriebspraktika für die Lehrämter an allgemein bildenden Schulen“