Am 2. März 2009 hat die Landesregierung die „Ordnung der
Betriebspraktika für die Lehrämter an allgemein bildenden Schulen“ im
Amtsblatt veröffentlich und rückwirkend zum 1. Oktober 2008 in Kraft
gesetzt.
Studierende des Lehramtes mit Studienbeginn ab dem Wintersemester
2008/2009 müssen bei der Zulassung zur 1. Staatsprüfung ein 4-wöchiges
Betriebspraktikum oder vergleichbare Tätigkeiten nachweisen; z.B.
Berufsausbildung, Freiwilliges Soziales Jahr oder im Rahmen eines
Arbeitsverhältnisses. Verlangt werden 160 Arbeitsstunden.
Im ursprünglichen Entwurf der Landesregierung waren 3 Monate
Betriebspraktikum vorgesehen, eine Anerkennung von Jobs, die in den
Semesterferien bzw. während des Semestern ausgeübt werden, war nicht
vorgesehen.
Auf Drängen der GEW ist die Dauer verkürzt worden und die Anerkennung
von „betrieblichen Tätigkeiten im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses“ in die
Verordnung aufgenommen worden.
So sehr wir es begrüßen, dass Studierende auch praktische,
betriebliche Erfahrungen sammeln, so muss es doch im Rahmen des Studiums
auch leistbar sein.
„Ordnung der Betriebspraktika
für die Lehrämter an allgemein bildenden Schulen“
|